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   VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32234   

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VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32234 (https://dejure.org/2017,40266)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.07.2017 - Au 5 K 17.32234 (https://dejure.org/2017,40266)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - Au 5 K 17.32234 (https://dejure.org/2017,40266)
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  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32234
    Der Begriff des internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG ist unter Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198).

    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann landesweit oder regional bestehen und muss sich nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32234
    Es ist daher davon auszugehen, dass diese Mitteilung eines faktischen Abschiebungsstopps derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung hinsichtlich allgemeiner Gefahren vermittelt, so dass es keines zusätzlichen Schutzes in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - NVwZ 2001, 1420).
  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 23 B 05.30217

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsschutz, Gesetzesänderung,

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32234
    Demzufolge ist in Bayern die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger weiterhin ausgesetzt (vgl. BayVGH, U.v. 10.5.2005 - 23 B 05.30217 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 1 C 13.05
    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32234
    Damit liegt aber eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG vor, welche dem Kläger derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, so dass dem Kläger nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren wäre (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30809 - nicht veröffentlicht; BVerwG, B.v. 1.9.2005 - 1 B 68/05 - juris; B.v. 22.3.2006 - 1 C 13.05 - veröffentlicht unter www.bverwg.de).
  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30809

    Bedrohung volljähriger irakischer Männer bei Rückkehr in den Irak - Erfolgloser

    Auszug aus VG Augsburg, 31.07.2017 - Au 5 K 17.32234
    Damit liegt aber eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG vor, welche dem Kläger derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, so dass dem Kläger nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren wäre (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30809 - nicht veröffentlicht; BVerwG, B.v. 1.9.2005 - 1 B 68/05 - juris; B.v. 22.3.2006 - 1 C 13.05 - veröffentlicht unter www.bverwg.de).
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